|
aktuelles | veröffentlichungen |
|
Asphalt-Kontrollprüfung im Stadtstraßenbau Dipl.-Ing. Jens Butzer | Bayer+Partner GmbH, Hohenlinden |
||
|
1. Anzahl der Proben, Art der Prüfung Nach ZTV Asphalt-StB 01, Tabelle 1.9 soll "für jede Schicht und je angefangene 6.000 m² Einbaufläche eine Probe entnommen werden; bei Bedarf kann die Anzahl der Proben erhöht werden ( z.B. Stadtstraßenbau)." Hier hat sich das folgende Verfahren bewährt:
Bohrkern und Mischgut sind aus demselben Profil zu entnehmen. Die Zusatzbohrkerne sollen gleichmäßig dazwischen entnommen werden. 2. Vorbereitung der Kontrollprüfung Die Kontrollprüfung ist Sache des AG, d.h. er trägt die Kosten. Soll die Probenahme (Bohrkerne) hilfsweise vom AN durchgeführt werden, ist in das LV eine entsprechende Position aufzunehmen. 3. Probenahme Die Probe ist ein Beweisstück. Daher muß sie zweifelsfrei bezeichnet, der Vorgang der Entnahme protokolliert und dieses von AG und AN per Unterschrift bestätigt werden. Vordrucke für das Protokoll sind bei Bauverlagen erhältlich. Die eindeutige Probenbeschriftung ist auf selbstklebendem Etikett zweckmäßig. Der AG soll die Probe bis zur Übergabe an die Prüfstelle unter Verschluß halten (Beweisstück!). 4.Laborprüfung, Auswertung "Die Prüfstelle bestimmt der AG" (s.o. Abschnitt 1.6.4.1), welche nach RAP Stra 98/01 für die Asphaltkontrollprüfung zugelassen sein muß. Um die Qualität der Laborleistung sicherzustellen, dürfen die Prüfgebühren nicht dem Wettbewerb unterliegen, d.h. die Vergabe erfolgt freihändig. |
||
|
|